Vermittlungsbedingungen für Au-pair Gastfamilien
1. Vertragsgrundlagen
Gegenstand des mit flyOUT zustande kommenden Vertrages ist die Vermittlung eines Au-pairs für die Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Der Auftraggeber bestätigt, dass er das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für deutsche Gastfamilien gelesen hat und die darin genannten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt.
2. Gebühr
Gastfamilien erhalten kostenlosen Zugang zur Au-pair Galerie. Erst nach Zusage einer Einladung eines Au-pairs wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig. Zusätzlich berechnet flyOUT nach Anreise des Au-pairs eine Vermittlungsgebühr. Bei der Vermittlung eines selbstgefunden Au-pairs ist die Gebühr bei Auftragserteilung fällig.
Die Gebühren sind unabhängig davon zu bezahlen, ob das Au-pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht.
Erfolgt die Zahlung der Gebühren nicht oder nur teilweise wird pro Mahnung eine Gebühr von 10,00 € fällig.
Die Vermittlungsgebühren richten sich wie folgt:
Vermittlungsgebühr bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten 480 € (plus 100 Euro Bearbeitungsgebühr)
(inkl. Handbuch für Au-pair und Gastfamilie, Online Seminar zur Einführung und 6 Wochen Anspruch auf Neuvermittlung, falls es zu Problemen kommen sollte)
Bei Folgeaufträgen reduziert sich der Betrag auf 430 € (plus 100 Euro Bearbeitungsgebühr)
Für die Vermittlung eines selbst gefundenen Au-pairs 270 € (plus 100 Euro Bearbeitungsgebühr)
Für Wechsel-Au-pairs oder Au-pairs mit einem kürzerem Aufenthalt kostet die Vermittlung 40 € für jeden Monat des Restvisums bzw. Aufenthalts; mindestens jedoch 270 €, falls der Aufenthalt kürzer als 5 Monate ist.
Alle genannten Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3. Kündigung des Au-pair-Verhältnisses
Das Verhältnis kann nur aus wichtigem Grund von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt oder nur aus einem schwerwiegenden Grund einseitig fristlos gekündigt werden.
Auf jeden Fall ist flyOUT umgehend schriftlich unter Angabe der Gründe zu
benachrichtigen.
Es sollte gewährleistet sein, dass das Au-pair so lange in der Familie bleiben kann, bis für das Au-pair eine neue Gastfamilie gefunden wird und/oder die Familie ein neues Au-pair bekommt. Erfolgt die Trennung von einem Au-pair mit einem geplanten 12monatigen Aufenthalt innerhalb der ersten 6 Wochen nach Einreise, erhält die Gastfamilie Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung. Die Gebühr wird nicht zurück erstattet.
Die Garantieleistung entfällt für Wechsel-Au-pairs, Au-pairs die durch Eigeninitiativbewerbung vermittelt werden und Au-pairs mit einem geplanten Aufenthalt von weniger als 12 Monaten.
4. Rücktritt
Sollte die Gastfamilie aus Gründen, die flyOUT nicht zu verschulden hat vom Vertrag zurück treten, so ist die Hälfte der Gebühr zzgl. der Bearbeitungsgebühr sofort fällig. Sollte das Au-pair aus Gründen, die flyOUT nicht zu verschulden hat absagen oder nicht einreisen, erhält die Gastfamilie Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung.
5. Anreise des Au-pairs
Die Gastfamilie informiert flyOUT über die Anreise des Au-pairs sowie über wichtige Änderungen, die den Au-pair-Aufenthalt betreffen. Die Gastfamilie holt das Au-pair vom Ankunftsfort ab und stellt sicher, dass vor Einreise des Au-pairs eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen ist. Auf Wunsch organisiert flyOUT einen 2tägigen Aufenthalt zur Orientierung in Hamburg, Frankfurt, Berlin, München inklusive Flughafentransfer, Übernachtung und Stadtführung. Preise auf Anfrage. Die Kosten können vom Au-pair oder von der Gastfamilie übernommen werden.
6. Behördliches Genehmigungsverfahren
Nach Eintreffen des Au Pairs verpflichtet sich die Gastfamilie alle weiteren u.a. Behördengänge selbst
in die Hand zu nehmen:
• Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
• Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit (bei Wechselaupairs)
• Beantragung der Visumverlängerung bei der Ausländerbehörde
Die daraus entstehenden Kosten werden von der Gastfamilie übernommen.
7. Haftung
Die Dienstleistung von flyOUT beschränkt sich auf die Vermittlung und die Betreuung eines Au-pairs sowie auf die Betreuung der Gastfamilie während des Aufenthaltes des Au-pairs.
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flyOUT übernimmt keine Garantie für die Dauer und das Gelingen des Au-pair-Aufenthaltes. Ebenso übernimmt flyOUT keinerlei Haftung gegenüber dem Au-pair und der Gastfamilie.
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Des Weiteren haftet flyOUT nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, die das Au-pair gegenüber der Gastfamilie macht oder evtl. zusätzlich entstehende Kosten Schäden/Zahlungsverpflichtungen, die das Au-pair verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten
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Oder für eine negative Entscheidung der Behörden beim Visumantrag bzw. für eine verspätete oder keine Einreise des Au-pairs
8. Datenschutz
Die Angaben der Familie werden vertraulich behandelt und bei flyOUT gespeichert. Die Daten
werden lediglich an das ausgewählte Au-pair und an die Partneragenturen im Ausland in Drittländer weiter gegeben. Sollte die Gastfamilie schon eine Bewerbung im Internet bei einem Dritten abgegeben haben, kann sie flyOUT die Erlaubnis erteilen, diese Daten zu benutzen, vorausgesetzt die Dritte Partei ist hiermit einverstanden.
9. Sonstiges
Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Adressen bzw. Daten von Au-pairs sowie
Partneragenturen, die sie von flyOUT erhalten hat an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird der Gastfamilie 800 € in Rechnung gestellt.
flyOUT behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs, die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU-Abkommens für Au Pairs nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen.
10.Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit.